www.bv-osteopathie.de/de-wir_ueber_uns-positionen-heilpraktikertitel_fuer_osteopathen.html - 10.02.12 04:16






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Das osteopathische Zitat

„Osteopathie besteht aus nichts als Wissen.“
A. T. Still. Die Philosophie und die mechanischen Prinzipien der Osteopathie. Aus: Das große Still-Kompendium. Pähl: Jolandos; 2005: III-90

Heilpraktikertitel für Osteopathen



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Während die Osteopathie in Deutschland der Heilkunde zugerechnet wird und demzufolge bestimmten Regelungen unterworfen ist, existiert ein eigenständiger Beruf Osteopath mit einem festgelegten Berufsbild in Deutschland derzeit nicht. Die Konsequenz daraus ist, dass die Osteopathie in Deutschland ausschließlich durch Ärzte oder Heilpraktiker selbständig ausgeübt werden darf. Alle anderen Therapeuten, die eine mehrjährige Osteopathiefortbildung abgeschlossen haben – meist Physiotherapeuten oder Masseure und medizinische Bademeister – müssen daher eine Heilpraktikerprüfung ablegen, um Patienten selbstständig und eigenverantwortlich im Primärkontakt osteopathisch zu behandeln. Ansonsten dürfen osteopathische Techniken nur im Rahmen des jeweiligen Berufes und nur im Delegationsverfahren angeboten werden, d.h. auf Anweisung eines Arztes oder Heilpraktikers.

Obwohl also der Heilpraktikertitel nach gegenwärtiger Kenntnislage die notwendige Rechtssicherheit für die eigenständige Ausübung der Osteopathie bietet, hat der bvo (vormals DROM) seinen Mitgliedern bisher nie ausdrücklich empfohlen, den Heilpraktikertitel zu erwerben. Warum?

Zum einen „verbaut“ der Heilpraktikertitel den möglichen Weg zu einem eigenständigen Beruf Osteopath. Zum anderen sollten Osteopathen zum Wohle ihrer Patienten interdisziplinär mit anderen Fachärzten und Therapeuten zusammenarbeiten können. Die Berufsordnung der Ärzte verbietet aber die Zusammenarbeit zwischen Arzt und Heilpraktiker.

So gilt es also für den einzelnen Osteopathen abzuwägen zwischen der Rechtssicherheit auf der einen Seite und der Option eines möglichen, eigenständigen Berufs und interdisziplinärer Zusammenarbeit zum Wohle der Patienten auf der anderen Seite. Diese Entscheidung kann unserer Auffassung nach ein Verband seinen Mitgliedern nicht vorgeben, sondern sollte jedes Mitglied selbst treffen.




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