www.bv-osteopathie.de/de-wir_ueber_uns-positionen-baek_gutachten.html - 10.02.12 04:15






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Das osteopathische Zitat

„Ich nehme nicht für mich in Anspruch, Autor der Wissenschaft Osteopathie zu sein. Keine menschliche Hand hat ihre Gesetze geformt; ich erwarte keine größere Ehre als die des Entdeckers.“
A. T. Still. Autobiographie. Aus: Das große Still-Kompendium. Pähl: Jolandos; 2005: I-140

BÄK-Gutachten


Der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) hatte seinen Wissenschaftlichen Beirat mit einer Bewertung osteopathischer Verfahren beauftragt. Die Ausarbeitung erfolgte durch einen Arbeitskreis des Wissenschaftlichen Beirats nach Anhörung diverser Fachgesellschaften. Zudem erstellten Prof. Resch, Bad Elster, und Prof. Smolenski, Jena, als Sachverständige Gutachten. Im Herbst 2009 wurde die Ausarbeitung veröffentlicht und kann auf der Website der Bundesärztekammer abgerufen werden.

In der abschließenden Zusammenfassung kommt die BÄK zu folgenden Bewertungen (Auszüge):

Osteopathische Verfahren und Manuelle Medizin

[...] Offensichtlich ist eine inhaltlich-konzeptionelle Differenzierung der Begriffe „Osteopathie“ und Manuelle Medizin bisher nicht ohne Weiteres möglich. Denn osteopathische Verfahren lassen sich, wie die Anhörung von Experten größtenteils bestätigte, auch anwenden, ohne das besondere Menschenbild der „Osteopathie“ amerikanischer Prägung und deren Funktionsvorstellungen zu übernehmen. Es reicht, lediglich die Ebene anatomischer und neurophysiologischer Grundlagenforschung zu betrachten.“

Wirksamkeitsnachweise

[...] Grundsätzlich ist festzustellen, dass einigermaßen zuverlässige Aussagen zur Wirksamkeit/Effektivität osteopathischer Behandlungen nur zu wenigen Erkrankungsbildern vorliegen. Daraus ist insgesamt zu folgern, dass für die Anwendung bestimmter, hauptsächlich „parietaler“ (= manualmedizinischer) und in geringerem Maß „viszeraler osteopathischer Techniken“ Hinweise für die Wirksamkeit nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin vorliegen. Für „kraniosakral-osteo-pathische“ Aspekte ist das nur sehr eingeschränkt der Fall. [...]“

Wissenschaftlichkeit

„Bei den philosophischen Grundlagen der „Osteopathie“ bewegt man sich dagegen auf dem Gebiet der Weltanschauung, für die es keine Evidenz im naturwissenschaftlichen Sinne geben kann. Auf einer abstrakten Ebene sind aber einige dieser Annahmen (Bewegung, Fluss und Ganzheitlichkeit) durchaus mit unserem heutigen naturwissenschaftlich-ärztlichen Denken kompatibel. So sind Aspekte wie Bewegung und Ganzheitlichkeit essenzieller Bestandteil verschiedener medizinischer Fachdisziplinen (z.B. Allgemeinmedizin, Rehabilitation).“

Sicherheit

[...] Entscheidende Voraussetzung, um insbesondere Komplikationen durch befunderhebende und therapeutische Maßnahmen einer vorgeschädigten Struktur zu vermeiden, ist eine umfassende ärztliche Untersuchung und Differenzialdiagnose. [...]

Die Risiken, welche sich aufgrund der befunderhebenden und therapeutischen Maßnahmen für nicht geschädigte Strukturen ergeben, können in Anhängigkeit der eingesetzten Techniken den Risiken der Manuellen Medizin und insbesondere der sogenannten Manipulation mit Impuls (thrust) vergleichbar sein, wenngleich letztere Techniken in der „Osteopathie“ einen vergleichsweise niedrigeren Stellenwert einnehmen.
[...]

Besonders bei der Durchführung osteopathischer Verfahren, welche in erster Linie über die Beeinflussung postulierter inhärenter Rhythmen („CRI“ oder „PRM“) des menschlichen Körpers wirken sollen, besteht die Gefahr einer verzögerten oder verpassten Diagnose und Behandlung psychisch kranker Menschen oder der Exazerbation der Symptomatik.
[...]“

Stellung der „Osteopathie“ in der Heilkunde

[...] In Deutschland ist eine Reihe von osteopathischen Verfahren in der MWBO implementiert (z.B. der Physikalischen und Rehabilitativen Medizin, der Orthopädie bzw. der Manuellen Medizin). Insofern sind „osteopathische Techniken“ in Deutschland bereits der Heilkunde zuzurechnen und können als Bestandteil und Erweiterung der Manuellen Medizin betrachtet werden.

Osteopathische Verfahren werden von Ärzten angewendet und können grundsätzlich auch von diesen verordnet werden. Bestimmte „osteopathische Techniken“ dürfen an entsprechend qualifizierte Physiotherapeuten delegiert werden.
[...]“

In Heft 1-2010 der Zeitschrift „Osteopathische Medizin“ hat der bvo (vormals DROM) zum BÄK-Gutachten wie folgt Position genommen:

„Freuen wir uns, dass die Bundesärztekammer als Spitzenorganisation der Ärzte sich endlich offiziell der Osteopathie stellt und mit ihrer „Wissenschaftlichen Bewertung osteopathischer Verfahren“ sehr ausführlich und teils fundiert auf deren verschiedene Aspekte eingeht.

Positiv ist zu werten, dass aufgrund der notwendigen Differentialdiagnostik für die Ausübung der Osteopathie ein Heilberuf gefordert wird. Das DROM fordert das Recht zur Ausübung der Differentialdiagnostik auch für den nichtärztlichen Osteopathen, damit auch dieser im First Access Patienten behandeln kann. Das setzt eine hoch qualifizierte, bundesweit einheitliche Fortbildung voraus, so wie sie weitestgehend das Curriculum der BAO regelt.

Selbstverständlich muss einiges aus der „Wissenschaftlichen Bewertung“ kritisch hinterfragt werden: Wie wissenschaftlich ist die vorgelegte Bewertung tatsächlich? Warum bleiben in der Bewertung die schriftlichen Stellungnahmen der ärztlichen und nichtärztlichen osteopathischen Gesellschaften weitestgehend unberücksichtigt? Wie fundiert ist die Behauptung, die Osteopathie sei der Manuellen Medizin zuzuordnen, wenn als Beleg dafür die Aussagen manualmedizinischer Gesellschaften aufgeführt werden? 

Die Weigerung Osteopathie beim Namen zu nennen und stattdessen lieber von osteopathischen Verfahren zu sprechen, macht letztlich eines deutlich: Wir Osteopathen haben es bisher versäumt ein eigenes Berufsbild in Deutschland zu definieren. Lasst uns das gemeinsam nachholen. Dazu will das DROM alle osteopathischen Gesellschaften herzlich einladen.“

Der bvo (vormals DROM) hat daraufhin den Entwurf eines eigenen Berufsbild ausgearbeitet und als Diskussionsgrundlage allen BAO-Mitgliedern zugesandt. Die Verabschiedung eines eigenständigen Berufsbildes Osteopath soll bald durch bvo und BAO erfolgen.


Das Gutachten der Bundeärztekammer kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/StellOsteo2009.pdf




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