
Pressemitteilung vom 12.03.2009
Die in Hessen erfolgte staatliche Anerkennung des Osteopathen erweist sich als nachteilhaft für die Vertreter dieser Berufsgruppe. Denn die zugrunde liegende Weiterbildungs- und Prüfungsordnung legt fest, dass Osteopathen nur auf Anweisung eines Arztes oder Heilpraktikers handeln dürfen.
Damit kann der Osteopath in Hessen kein eigenständiger Heilberuf mehr werden...