
Das osteopathische Zitat |
| „Osteopathie kann weder nur durch Bücher vermittelt noch kann sie jemanden vernünftig beigebracht werden, der nicht die Anatomie sowohl aus den Lehrbüchern als auch aus der Sektion voll verstanden hat.“ |
| A. T. Still. Autobiographie. Aus: Das große Still-Kompendium. Pähl: Jolandos; 2005: I-76 |
Als erste große deutsche Krankenkasse will die Techniker Krankenkasse (TK) ab 1. Januar die Kosten für osteopathische Leistungen übernehmen. Dem Vorhaben muss das Bundesversicherungsamt als zuständige Aufsichtsbehörde bis Ende des Jahres noch zustimmen.
Für Mitglieder der TK bedeutet das künftig, sie erhalten 80 Prozent des Rechnungsbetrags, begrenzt auf höchsten 60 Euro je Sitzung, bei maximal sechs Sitzungen pro Jahr erstattet.
Für eine Erstattung müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Notwenigkeit der osteopathischen Behandlung muss ärztlich bescheinigt sein und der behandelnde Osteopath muss Mitglied eines osteopathischen Berufsverbandes sein oder über eine Ausbildung verfügen, die eine Mitgliedschaft in einem solchen Verband ermöglicht.
Als Leistungserbringer verweist die TK auf die Mitglieder des bvo, Bundesverband Osteopathie e.V., sowie auf die Kollegen aus den Verbänden ROD, DGOM und VOD.
Die Abrechnung erfolgt wie bei Privatpatienten: Die Rechnung wird zuerst vom Patienten selbst bezahlt und dann im Original mit der ärztlichen Bescheinigung an die TK geschickt, die dann die Rechnung zu den oben aufgeführten Konditionen erstattet.
Bei der ärztlichen Bescheinigung handelt es sich um keine Verordnung, wie der bvo in Gesprächen mit der TK klären konnte. Der Arzt muss lediglich bestätigen, dass eine osteopathische Behandlung für den Patienten wirksam sein kann. Mit dieser Bescheinigung kann dann der Patient den Osteopathen seines Vertrauens aufsuchen.
Die Techniker Krankenkasse wird den bvo umgehend informieren, sobald eine Entscheidung des Bundesversicherungsamtes vorliegt.
Weitere Informationen finden Interessenten auf der Website der TK unter: www.tk.de/tk/leistungen-a-z/o/osteopathie/405096
Nachtrag: Das Bundesverischerungsamt hat dem Vorhaben Ende Dezember zugestimmt.

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